Club 41 - Gründungs - und Charter - Richtlinien
Die Gründung
Die Gründung erfolgt in vier Schritten:
- Ein Ex-Round-Tabler stellt dem BN-Präsidenten den Antrag, dass ein neuer Tisch als Mitglied von Club 41 Suisse gegründet werden soll und
- Der BN-Präsident stimmt nach Rücksprache mit dem BN diesem Antrag gegebenenfalls zu.
- Das BN beauftragt den Pastpräsident, den zu gründenden Tisch in der Vorbereitungsphase zu begleiten, wobei er sich auch um einen Patentisch (auch im Ausland) bemüht.
- Der Pastpräsident informiert an allen BN Sitzungen über die Entwicklung des neuen Tisches. In der Regel werden dem BN nach 9 Monaten der Statutenentwurf und die Mitglieder des Gründungsvorstandes zur Überprüfung vorgelegt.
Gründungssitzung:
Nach der Gründungssitzung sind dem BN-Präsidenten folgende Unterlagen zu schicken:
- Unterzeichnetes Protokoll der Gründungssitzung
- Unterzeichnete Statuten
- Mitgliederverzeichnis (Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Telefon-Nummer(n) und Mail-Adressen des Vorstandes und der Mitglieder).
Die Charterung
- Der neue Tisch stimmt mit dem BN und allenfalls mit dem Patentisch den Chartertermin und die Charterfeier ab.
- Der neue Tisch muss mindestens 5 Mitglieder haben.
- Der neue Tisch weist ein aktives Club-Leben nach.
- Der BN-Präsident überreicht dem Präsidenten des neuen Tisches die Charterurkunde.
- Der BN-Präsident überreicht dem neuen Tisch die Präsidentenkette.
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